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Mietrecht

Herr Rechtsanwalt Schmidt vertritt seit über 20 Jahren Vermieter und Mieter in mietrechtlichen Angelegenheiten. Das Mietrecht ist geprägt durch eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen. Zum Tätigkeitsgebiet seien folgende Stichworte genannt:

  • Gestaltung und Abschluss von Wohnraummietverträgen
  • Gestaltung und Abschluss von Gewerberaummietverträgen
  • Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages
  • Beratung und Vertretung bei Mieterhöhungen
  • Wechsel in der Person des Mieters
  • Wechsel in der Person des Vermieters
  • Befristete Mietverträge
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Mietkaution
  • Vermieterpfandrecht
  • Zahlungsverzug
  • Verjährung und Verwirkung von Mietforderungen
  • Beendigung des Mietvertrages
  • Kündigung durch den Vermieter
  • Kündigung durch den Mieter
  • Eigenbedarfskündigung
  • Rücktritt
  • Anfechtung
  • Räumungsklage
  • Mietverhältnisse in der Insolvenz
  • Abwicklung beendeter Mietverträge
  • Schönheitsreparaturen
  • Erhaltungspflicht des Vermieters
  • Modernisierung durch den Vermieter

Wohnungseigentumsrecht:

Herr Rechtsanwalt Schmidt ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts tätig. In diesem Rahmen vertritt er Verwalter, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Stichwortartig seien nachfolgend einige Schwerpunkte genannt:

  • Bestellung eines neuen Verwalters und Abschluss eines Vertrages zwischen WEG und Verwalter
  • Änderungen von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Prüfung und Formulierung von Beschlüssen
  • Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
  • Beschlussanfechtung
  • Sanierungsvorhaben
  • Instandhaltung, Instandsetzung und bauliche Veränderungen
  • Störungen des Wohnungseigentums durch Eigentümer, Verwalter und Dritte
  • Entziehung des Wohnungseigentums
  • Mängel am Gemeinschaftseigentum
  • Mängel am Sondereigentum
  • Wohngeldforderungen
  • Gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen